schwarzmuehle    Kleingärtnerverein Schwarzmühle e.V., 45883 Gelsenkirchen, Schwarzmühlenstr. 38a    schwarzmuehle

Die Satzung ( hier anschauen oder Download ) ist die rechtliche Grundlage für jeden eingetragenen Verein, so auch natürlich für unseren Verein, den KGV Schwarzmühle e.V.. Wie wohl alle Kleingärtnervereine in Gelsenkirchen und NRW verwenden wir die Mustersatzung, die vom Landesverband der Kleingärtner zur Verfügung gestellt wird.
Sie regelt alles von A wie Aufnahme bis Z wie Zuteilung eines Gartens.
Unter anderem enthält sie die für unsere Anlage gültige Gartenordnung.

Zum tieferen Verständnis für alle Interessenten:

Das Bundeskleingartengesetz enthält alle gesetzlichen Regelungen, die das Kleingartenwesen betreffen. Die Kommunen stellen auf Grund dieses Gesetzes Flächen für die kleingärtnerische Nutzung zur Verfügung. Zum Beispiel verpachtet die Stadt Gelsenkirchen die Gesamtfläche aller Gelsenkirchener Kleingartenanlagen an den Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen.

Dazu wurde im Jahr 2015 zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Stadtverband eine Neuauflage des s.g. Zwischenpachtvertrages verabschiedet. In ihm sind Rahmenbedingungen für die Nutzung, Bebauung, Gestaltung und Bepflanzung enthalten. Diese Regelungen werden vom Stadtverband konkretisiert. Er stellt dazu diverse Merkblätter und Broschüren zur Verfügung.

Der Stadtverband schließt wiederum mit den Kleingärtnervereinen Überlassungsverträge ab, die es den Vereinen ermöglicht, die Gartenparzellen an ihre Mitglieder zu verpachten.
Die Kleingärtnervereine der Stadt Gelsenkirchen sind die Mitglieder des Stadtverbandes. In der Delegiertenversammlung wählen die delegierten Vorstandsmitglieder aller Vereine den Vorstand des Stadtverbandes.