Wir haben sowohl hier auf unserer Webseite als auch durch Aushang die Gartenpächter gebeten, uns Fotos vom aktuellen Zählerstand zu schicken.
Siehe dazu den Artikel "Wasserzähler 2022".
Neben zahlreichen positiven Reaktionen auf diese schnelle und unproblematische Form der Zählerablesung und vielen übermittelten gelungenen Fotos, gab es auch einige wenige kritische, ja sogar ärgerliche Stimmen, die uns fragten, warum wir nicht einfach - "so wie früher" - vom Vorstand aus durch die Gärten gehen und die Uhren selber ablesen.
Abgesehen von der alljährlichen Erfahrung, dass i.d.R. nur ein Bruchteil der Gärten zugänglich war, in den meisten Fällen die Wasserschächte nicht geöffnet und gesäubert waren, gibt es aber vor allem geänderte gesetzliche Vorschriften, die ein anderes Ableseverfahren erzwingen.
Zur Erinnerung!
Vor einigen Jahren hatten wir einen Fall einer defekten Wasseruhr, aus der in großen Mengen Wasser ausgetreten war. Es handelte sich um mehr als 600 m³ und ca. 1200€ Wasserkosten. Der bei der Ablesung nicht anwesende Pächter bestritt den Wasseraustritt und die Korrektheit der Ablesung, Die Summe war nicht einklagbar, da es sich um eine nicht geeichte Wasseruhr handelte. So musste zu unser aller Leidwesen der Verein diese Kosten tragen und auf alle Pächter umlegen. Hätte der fragliche Pächter damals seinen Schacht selber geöffnet und seine Uhr selber abgelesen, uns wäre viel erspart gewesen.
Der Gesetzgeber hat uns mit der Neufassung des Mess- und Eichgesetzes völlig neue Auflagen geschaffen, die die althergebrachten Verfahrensweisen unmöglich machen.
- Meldepflicht!
Der Verwender der Messdaten ist verpflichtet die verwendeten Zähler der zuständigen Behörde (Landeseichbehörde) zu melden, und zwar:- Geräteart,
- Hersteller,
- Typbezeichnung
- und Eichjahr
- Verwendungsdauer,
die beträgt für Kaltwasserzähler 6 Jahre. Es dürfen nur gültig geeichte Zähler verwendet werden, ansonsten darf mit diesen Zählern nicht abgerechnet werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. - Rechtssicherheit !
Durch den Austausch aller Zähler, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, haben wir in diesem Punkt für Rechtssicherheit gesorgt.
Welche Vorteile bietet nun das vorgeschlagene Ableseverfahren durch aktuelle Fotos des Zählerstandes?
- Die Ablesung durch ein Foto kann innerhalb einer geeigneten Frist bei Tageslicht und geeigneten Wetterbedingungen leicht durchgeführt werden.
- Jeder Pächter schaut nun wenigstens zu diesem Anlass einmal in seinen Wasserschacht und überprüft den Zustand seiner Wasseruhr, er sorgt für Sauberkeit und Ablesbarkeit der Uhr.
- Mit dem Foto hat jeder Pächter den aktuellen Zählerstand auch für seine eigenen Unterlagen dokumentiert.
- Der Verein hat für seine Abrechnung den Nachweis über die o.g. meldepflichtigen Daten der Uhr, insbesondere der Eichung und des Zählerstandes.
- Bei Streitigkeiten (wie in der Vergangenhei) liegen beiden Parteien gerichtsverwertbare Beweismittel vor.
- Die Daten liegen direkt in elektronisch gespeicherter Form für die jährliche Abrechnung vor. Die Abgleichung mit dem Vorjahr ist leicht durchführbar.
- Beschädigungen der Uhr oder der Siegelmarke sind sofort erkennbar, ebenso ein Austausch der Uhr.
Wenn es bei einigen Pächtern technische Probleme gibt, das Foto zu erstellen und zu übermitteln, wir sind ein Verein mit fast nur netten Mitgliedern, wir helfen uns untereinander! Sprechen sie doch bitte einen Nachbarn, ein anderes Vereinsmitglied, unsere Helfer, den Vorstand an. Jeder wird ihnen gerne behilflich sein!
Der Vorstand