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Sehr geehrter Vorstand, liebe Gartenfreunde
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das wilde Ablagern von Laub aus dem östlichen der Straße liegendem Teil Ihrer Anlage, auf dem Rasenstreifen an der Schwarzmühlenstraße, nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Laub, welches von Straßen- oder Parkbäumen herrührt.