schwarzmuehle    Kleingärtnerverein Schwarzmühle e.V., 45883 Gelsenkirchen, Schwarzmühlenstr. 38a    schwarzmuehle

Achtung : Aktuell Aufnahmestop 

Es werden immer wieder schöne Gartenparzellen frei für eine neue Verpachtung.

Wenn sie Interesse an der kleingärtnerischen Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle haben, wenden sie sich bitte an den Vorstand und verabreden sie einen Besichtigungstermin.

Voraussetzung für eine Gartenvergabe ist die Mitgliegschaft im Verein.
Aufnahmeanträge erhalten sie hier als Download, bei den sonntäglichen Stammtischen im Vereinsheim, bei den Vorstandssitzungen oder sprechen sie uns einfach im Garten an.
Vereinbaren Sie dann bitte einen Termin mit dem Vereinsvorstand, bei dem sie sich in einer Vorstandssitzung vorstellen und in der dann über ihren Aufnahmeantrag entschieden wird.

Basisinformationen:

Der Kleingärtnerverein Schwarzmühle e.V. verfügt über 141 Gartenparzellen, die Größen der Parzellen liegen zwischen 270 und 400m² je nach Lage und Zuschnitt. Die Vergabe freier Gärten erfolgt durch den Vereinsvorstand.

Die erste Frage der Interessenten ist meist: "Was kostet der Garten?" Dazu folgende Erklärung:

  • Der Grund- und Boden ist Eigentum der Stadt Gelsenkirchen und wird als gesamte Anlage an den Verein verpachtet. Der Verein verpachtet die Parzellen wiederum an seine Vereinsmitglieder. Die jährlichen Kosten für eine Parzelle enthalten
    • Beiträge für Verein, Stadt- und Landesverband
    • Versicherungsprämien für Laube, Inventar und evtl. Unfall, Gewächshaus ...
    • das Wassergeld nach Verbrauch
    • Vereinsinterne Umlagen
    • und die Jahrespacht
      die Gesamtsumme liegt zur Zeit in der Regel zwischen 300 bis 400 € pro Jahr
  • Bei der Vergebe eines Gartens enthält er mit dem Inventar in Form
    • der Laube, Wegen, Zäunen und Terrassen, Wasser- und Stromanschlüssen,
    • sowie den Anpflanzungen:, Bäumen, Sträuchern, Stauden usw.
      Werte, die Eigentum des Vorpächters sind.
  • Eine Wertermittlungskommission ermittelt den Gesamtwert des Inventars eines Gartens nach einem vorgeschriebenen Wertekatalog. Der Stadtverband prüft jede Wertermittlung. Dem Vorpächter steht dieser ermittelte Wert (der s.g. Kaufpreis) als Entschädigung zu.
  • Wenn der Entschädigungswert sehr niedrig ist, dann heißt das meist auch, dass die Laube und das übrige Inventar in keinem guten Zustand sind und man mit höheren Renovierungskosten rechnen muss.

Vielleicht helfen diese Informationen ein wenig.